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Begriffe

Für die Anwendung dieser ÖNORM gelten die Begriffe nach ÖNORM B 1801-1, ÖNORM B 1801-2, ÖNORM B 1802-2 und ÖNORM B 1802-3 sowie die folgenden Begriffe:

Ausfluss der Käufersichtweise ist, dass die fiktiven Anschaffungskosten ebenso Anschaffungsnebenkosten umfassen, da dieser Teil jenes Betrages sind, den der Erwerber für den Empfang aufwenden muss. Zu diesen Anschaffungsnebenkosten zählen daher zweifellos Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr, Weiter sind auch jene Kosten zu berücksichtigen, die regelmäßig bei einem Erwerb anfallen, wie die Vertragserrichtungskosten.

Grünland-Liegenschaft, die nach Verkehrslage, Funktion, Nähe zu Siedlungsgebieten oder anderen Umständen eine Bauwidmung erwarten lässt

nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften baulich nutzbare, aufgeschlossene oder nicht aufgeschlossene Liegenschaft

zur laufenden Bewirtschaftung der Immobilie anfallende Kosten, die zum Teil als durchlaufende Position an den Mieter weitergereicht werden können (insbesondere die Betriebskosten)
Teile jedoch verbleiben zum Teil beim Eigentümer der Liegenschaft. Nicht umlegbare Bewirtschaftungskosten umfassen regelmäßig Instandhaltungskosten, Verwaltungskosten und das Mietausfallwagnis.

Wert, der als Produkt aus Bodenwert und dem im Ertragswertverfahren zugrunde gelegten Zinssatz ermittelt wird

Verfahren, das bei der Bewertung Einnahmen produzierender Immobilien oder Projekte verwendet wird, um durch Abzinsung künftiger Zahlungsströme einen Marktwert zu ermitteln

Zinssatz, der verwendet wird, um eine Geldsumme, die im Detailprognose-Zeitraum vereinnahmt wird, in einen Barwert am Bewertungsstichtag zu überführen

Im Rahmen von Unternehmensfusionen, -an- und -verkäufen sind detaillierte Untersuchungen der betrachteten Unternehmen hinsichtlich ihres Wertes und der in ihnen steckenden Chancen und Risiken, die sog. Due Diligence, Standard.
Die Due Dligence - wörtlich übersetzt die »gebotene bzw. angemessene Sorgfaltspflicht« - gibt dem Verkäufer I Erwerber eines Unternehmens I einer Immobilie die Möglichkeit, eine strukturierte, definierte und umfängliche Betrachtung des Bewertungsgegenstandes zu erhalten, darauf seine Entscheidung aufzubauen und in Zukunft reproduzierbar zu machen.

Die für die Durchführung des Projektes unter Berücksichtigung des damit verbundenen, unternehmerischen Risikos marktübliche Vergütung bzw. Gewinn des Unternehmers/Entwicklers

Kosten, die im Zuge von Eigentumsübertragungen von Immobilien oder Projektgesellschaften anfallen
Die Erwerbsnebenkosten umfassen sämtliche im gewöhnlichen Geschäftsverkehr üblicherweise aufzuwendende Nebenkosten wie beispielsweise Vertragserrichtungskosten (Notar u. dgl.), grundstücksbezogene Steuern (Grunderwerbssteuer u. dgl.), sonstige öffentliche Abgaben (Grundbuchseintragungsgebühren u. dgl.) und sonstige Transaktionskosten (juristische Beratung, Due Diligence Kosten, Maklergebühren u. dgl.).

Zahlungsstrom, der ohne zeitliche Begrenzung in periodisch wiederkehrender Form und jeweils gleicher Höhe zur Verfügung steht

Betrag, den ein Steuerpflichtiger für ein einzelnes Wirtschaftsgut zum Zeitpunkt des Empfangs (zum Stichtag) hätte aufwenden müssen, falls dieses aus betrieblichem Anlass unentgeltlich aus dem Betriebsvermögen eines anderen übertragen wurde

mietvertraglich vereinbarter Preis für die nachträgliche Übertragung von Wohnungen oder Geschäftsräumen in das Wohnungseigentum

Summe aller Kosten, die zur Umsetzung des Projektes bzw. der Projektentwicklung erforderlich und marktüblich sind

Wertermittlung unter Berücksichtigung der (potentiellen) Nutzungsmöglichkeiten einer Liegenschaft aus der Perspektive eines typischen Marktteilnehmers

angenommener Zinssatz, mit dem zur Beleihungswertermittlung die künftig erzielbaren, nachhaltigen Reinerträge einer Liegenschaft auf den Zeitraum ihrer angenommenen Zahlung nach vorsichtiger Schätzung barwertberechnet werden

Räume und Bauwerke, die sich unter der Erdoberfläche der Liegenschaft eines anderen befinden und nicht der Fundierung von über der Erdoberfläche errichteten Bauwerken dienen
BEISPIEL: Keller, Tiefgaragen und industriellen oder wirtschaftlichen Zwecken gewidmete Stollen.

Zinssatz, mit dem die künftig erzielbaren, nachhaltigen Reinerträge einer Liegenschaft auf den Zeitraum ihrer angenommenen Zahlung barwertberechnet werden

strukturierte Aufbereitung von Daten und ergänzenden Unterlagen/Informationen in Bezug auf die wirtschaftlich sinnvolle Realisierbarkeit eines beabsichtigten Bauprojektes
Elemente sind Standort- und Marktanalysen, Wirtschaftlichkeits- sowie Risikoanalysen.

Das Objekt- und Marktrating ist ein standardisiertes Verfahren, um die nachhaltige Qualität einer Immobilie in einem relevanten Markt darzustellen. Maßstab der Qualität ist die mittelfristige Verkäuflichkeit der Immobilie zu einem dann angemessenen Preis zwischen Experten, denen alle Objekt- und Marktinformationen zur Verfügung stehen. Die Bonität des Mieters und des Darlehensnehmers sowie die Ausfallswahrscheinlichkeit des Kredits sind nicht Gegenstand des Objekt- und Marktratings.

die zum jeweiligen Betrachtungszeitpunkt am Markt im redlichen Geschäftsverkehr erzielbare Miete

Modell zur Ableitung der Kapitalkosten über einen risikolosen Basiszinssatz und einer objektbezogenen Risikoprämie aus dem Kapitalmarkt

Dauer vom Betrachtungszeitpunkt oder Bewertungsstichtag bis zur fiktiven Veräußerung des betrachteten Projektes, die ein Investor im Rahmen des redlichen Geschäftsverkehrs ansetzen würde
Neben der Bauzeit werden auch Wartezeiten für die Vorhaltung des Grundstücks, Genehmigung des Bauvorhabens sowie gegebenenfalls Leerstandszeiten nach Fertigstellung des Projektes (letztere nur wenn keine Berücksichtigung des vorhandenen Leerstands im GDV erfolgte) berücksichtigt.

Tag, an dem aus rechtlichen oder sonstigen Gründen der Liegenschaftszustand zu einem anderen Zeitpunkt als zum Bewertungsstichtag maßgebend ist

Betrag, der sich aus Rohertrag abzüglich Bewirtschaftungsaufwand ergibt

Residuum am Ende der Projektentwicklungslaufzeit abgezinst auf den Betrachtungszeitpunkt oder Bewertungsstichtag

Erträge, die aus der Bewirtschaftung einer Liegenschaft periodisch erzielt werden

durch Mieter und Vermieter vereinbarte Miete
Diese kann von der aktuellen Marktmiete abweichen:
– Vertragsmiete = Marktmiete (rack rented);
– Vertragsmiete < Marktmiete (under rented);
– Vertragsmiete > Marktmiete (over rented).

Rentenbarwertfaktor in Abhängigkeit von wirtschaftlicher Restnutzungsdauer und Zinssatz

der in der Verkehrswertermittlung zu Grunde gelegte Zeitraum (in Jahren ausgedrückt), in dem eine bauliche Anlagen bei ordnungsgemäßer Erhaltung und Bewirtschaftung ohne Modernisierungsmaßnahmen üblicherweise wirtschaftlich genutzt werden kann

der in der Verkehrswertermittlung zu Grunde gelegte Zeitraum (in Jahren ausgedrückt), in dem eine bauliche Anlage bei ordnungsgemäßer Erhaltung und Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann

Nebensachen, die – ohne Bestandteil der Hauptsache zu sein – vom Eigentümer dazu bestimmt sind, dem Zweck der Hauptsache zu dienen